Für Mieter kommt sie meist sehr überraschend. Die Kündigung wegen Eigenbedarf. Doch was heißt das?Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter selbst Bedarf an der bislang vermieteten Wohnung oder seinem Haus anmeldet und darin wohnen möchte. Was sagt das Gesetz? Hierzu ist er laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) berechtigt. § 573, Absatz 1, Satz 2 besagt, dass der …